Die Stimmberechtigten können am 7. März 2010 über mehrere Vorlagen auf Bundesebene zu entscheiden. Die L2O hat dazu folgende Abstimmungsempfehlungen beschlossen:
Mit dem «Bundesbeschluss zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen» werden die Grundlagen für schweizweit einheitliche Bestimmungen geschaffen. Die in das Forschungsvorhaben einbezogenen Menschen sollen in ihrer Würde und Persönlichkeit geschützt werden. Weiter sollen Leitplanken die nötigen Freiräume bieten. Die L2O kann dem Artikel zustimmen und empfiehlt ein JA.
Auch die Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)» wird unterstützt. Denn der L2O ist die Würde unserer Mitgeschöpfe, der Tiere, wichtig. Sie sollen Anrecht auf Schutz und artgerechte Haltung haben. Strafverfahren verlaufen heute in der überwiegenden Zahl der Fälle im Sand und werden oft mit geringen Geldbussen abgegolten. Einzig im Kanton Zürich sorgt ein Tierschutzanwalt für angemessenes Recht der Tiere. Einen besseren Schutz sollen die Tiere in allen Kantonen, auch in der Gemeinde Horw erhalten. Darum empfiehlt die L2O ein klares JA.
Mit der «Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge» soll der Umwandlungssatz bei den Pensionskassen gesenkt werden. Dagegen wurde unter dem Titel «Nein zum Rentenklau» das Referendum ergriffen. Denn für die Rentnerinnen und Rentner bedeutet die Änderung eine massive Rentenkürzung. Für die privaten Versicherungsgesellschaften hingegen heisst das: Je weniger ausbezahlt wird, desto fetter sind die Gewinne. Die L2O ist dagegen, dass mit der beruflichen Vorsorge Milliardengewinne gemacht werden. Die Renten erneut zu senken ist zudem unnötig, wurden sie doch bereits vor wenigen Jahren der steigenden Lebenserwartung angepasst. Nicht zuletzt soll ein Leben in Würde auch im Alter nicht gefährdet werden. Die L2O empfiehlt deshalb zum Rentenklau ein deutliches NEIN.