Die Horwer Bucht braucht keinen zusätzlichen Bootshafen. Mit einem Ja zur Bootshafeninitiative in der Abstimmung vom 17. Mai 2009 können Sie diesen Grundsatz auch in der revidierten Ortsplanung verankern. Die Badenden, aber auch die Wasservögel im sensiblen Flachwasserbereich der Horwer Bucht werden es Ihnen danken.
Bereits 1996 hatten die Stimmenden die Einzonung für einen Bootshafen in der Horwer Bucht abgelehnt. Dennoch liess der Gemeinderat im Rahmen der Ortsplanungsrevision erneut ein Konzept für einen Bootshafen in der Seebucht ausarbeiten. Laut dem entsprechenden Vorprojekt und dem Entwurf für einen Bebauungsplan soll der Hafen Platz für rund 80 Boote bieten. Doch auch diesem Vorhaben erwuchs schnell Widerstand: Die Pro Halbinsel lancierte im September 2007 eine Volksinitiative und sammelte fast 1200 Unterschriften gegen das Projekt. Die Initiative verlangt eine Ergänzung des Bau- und Zonenreglements: Bis ins Jahr 2022 soll von der Kantonsgrenze bis zur Spissenegg kein zusätzlicher Hafen gebaut werden dürfen; zudem könnten bestehende Hafen- und Bojenanlagen nur geringfügig erweitert werden. Der Einwohnerrat lehnte die Initiative im Januar 2009 ab, beschloss aber immerhin, das Volksbegehren unabhängig von der Ortsplanungsrevision an die Urne zu bringen.
Kein exklusiver See-Zugang
Wie für die Initianten hat sich auch für die L2O seit dem Nein von 1996 nichts geändert: Das bedeutende Naherholungsgebiet rund um die Horwer Seebucht soll auch in Zukunft nicht durch beträchtlichen Mehrverkehr auf dem See belastet werden. Die bestehende sanfte Freizeitnutzung der Uferanlagen wird weiter möglich sein, die 13 000 Einwohnerinnen und Einwohner von Horw sollen von der Attraktivität einer Seegemeinde durchaus profitieren können. Ein exklusiver Zugang zum See für jene rund 100 Personen aber, die ihr Interesse an einem Bootshafen bekundet haben, steht dazu in keinem Verhältnis. Die Gemeinde ist jedenfalls nicht verpflichtet, diese Bedürfnisse zu befriedigen. Sollte der Bedarf an neuen Bootsplätzen tatsächlich vorhanden sein, könnte auch ein Ausbau bestehender Anlagen in Hergiswil oder Tribschen angestrebt werden.
Im Interesse der Natur
Kommt hinzu, dass die Flachwasserzonen der Horwer Bucht als Lebensraum für Pflanzen und Tiere besonders wichtig sind. Das Steinibachried ist gar ein Flachmoor von nationaler Bedeutung und steht zusammen mit seinen wertvollen Laichplätzen unter Naturschutz. Die Planung eines Bootshafens in diesem Bereich steht in krassem Widerspruch zur ökologischen Aufwertung der Bucht. Denn der zusätzliche motorisierte Bootsverkehr (auch Segelboote sind heute meist mit Motoren ausgerüstet) würde die Natur deutlich mehr belasten und das empfindliche Gleichgewicht stören. Die L2O empfiehlt Ihnen daher, die Bootshafen-Initiative anzunehmen – im Interesse der Natur und eines ruhigen Naherholungsgebiets, das diesen Namen auch in Zukunft verdient.
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