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Petition für den Landschaftsraum Halbinsel ohne Golf

Der Gemeinderat von Horw soll sich für den Landwirtschafts- und Erholungsraum Horwer Halbinsel ohne Golf einzusetzen und beim Kanton Luzern ein Vernetzungskonzept nach ÖQV (Öko-Qualitätsverordnung) einreichen, damit die Horwer Bauern in den Genuss der ihnen zustehenden Beiträge kommen. Dies verlangt die «Petition für den Erholungs- und Landschaftsraum Horwer Halbinsel ohne Golf», welche ein Komitee bestehend aus der L2O, der SP Horw, der Pro Halbinsel Horw, dem Innerschweizer Heimatschutz und dem WWF lanciert haben.

Petition für den Erholungs- und Landschfaftsraum Horwer Halbinsel ohne Golf

 

Der Gemeinderat von Horw soll sich für den Landwirtschafts- und Erholungsraum Horwer Halbinsel ohne Golf einzusetzen und beim Kanton Luzern ein Vernetzungskonzept nach ÖQV (Öko-Qualitätsverordnung) einreichen, damit die Horwer Bauern in den Genuss der ihnen zustehenden Beiträge kommen. Dies verlangt die Petition für den Erholungs- und Landschaftsraum Horwer Halbinsel ohne Golf, welche ein Komitee bestehend aus der L2O, der SP Horw, der Pro Halbinsel Horw, dem Innerschweizer Heimatschutz und dem WWF lanciert haben.

 

Mit der Petition soll den Bauern, die sich bisher gegen das Projekt gewehrt haben, der Rücken gestärkt und zum Ausdruck gebracht werden, dass sich die Horwer Bevölkerung für die Offenhaltung der Halbinsel für die Allgemeinheit einsetzt. Der Migros- Genossenschaftsbund wird aufgefordert, das Anliegen der Bevölkerung zu respektieren und alle Planungsarbeiten für einen Golfplatz auf der Horwer Halbinsel einzustellen.

 

Einmalige Landschaft für alle offen halten

Die Horwer Halbinsel ist landschaftlich einmalig und deshalb im «Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung» eingetragen. Dies weiss die Horwer Bevölkerung und hat sich deshalb in den vergangenen Jahrzehnten in mehreren Volksabstimmungen klar und überaus deutlich für die Erholungsoase «Horwer Halbinsel» ausgesprochen. Es ist damit nicht zuletzt der Verdienst der Horwerinnen und Horwer, welche den Wert der Landschaft «Horwer Halbinsel» geschaffen haben. Dieses wertvolle Landschaftskapital ist in diesem Sinne Allgemeingut, welches nicht unter dem Druck der Zeit verscherbelt, sondern als Erholungs- und Landwirtschaftsraum auch für künftige Generationen erhalten bleiben soll.
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Die Halbinsel ist zu wertvoll, als dass sie einem einzigen Nutzerkreis, den Golfern, zur Verfügung gestellt werden kann. Im Leitbild zur räumlichen Entwicklung der Gemeinde Horw hat sich der Gemeinderat vor zwei Jahren klar dafür ausgesprochen, „... eine Öffnung der Landwirtschaftszone für nicht landwirtschaftliche Zwecke ist auf der Halbinsel nicht erwünscht.“

 

 

Landwirtschaft aktiv unterstützen

Seit Jahren unterstützt die Gemeinde mit finanziellen Beiträgen an die Landwirte den Erhalt der Hochstammobstbäume auf der Halbinsel und damit den Erhalt der vielfältigen Landschaft Horwer Halbinsel. Die Möglichkeiten zur Unterstützung der Landwirte sind jedoch noch nicht voll ausgeschöpft. Gerade für jene Bauern, welche nicht «Greenkeeper» werden, sondern weiterhin selbständige Landwirte bleiben wollen, ist es wichtig, dass sie alle ihnen zustehenden Landwirtschaftsbeiträge vom Bund erhalten. Dazu muss der Gemeinderat aktiv werden und beim Kanton für Horw ein ökologisches Vernetzungsprojekt genehmigen lassen. Ohne diese Vorarbeit leisten die Bauern zwar ihren Beitrag zur Naturvielfalt auf der Halbinsel, erhalten aber nur einen Teil der Entschädigung, die ihnen zusteht. Der Unterschied beträgt jährlich immerhin mindestens 500 Franken pro Hektare.