Dringliche Interpellation „Waldstätterpark in Raten“ vom 30. April 2010, Konrad Durrer und L20 Fraktion
Am 28. August 2009 wurde die dringliche Interpellation Nr. 573 „Fachmarkt im Schlund“ schriftlich beantwortet.
Darin wird ausgeführt was die Aktivitäten der Gemeinde Horw im Bezug auf den Gestaltungsplan „Schlund Ost“ sind. Da nun
einige Monate keine Informationen nach aussen gedrungen sind möchte ich die folgenden Fragen stellen, die sich direkt aus
den damals gegebenen Antworten ableiten lassen.
1. Die Gemeinde hat Einsprache gegen die Parkplätze erhoben und beantragt diese im Parkhaus Pilatusmarkt zu
integrieren.
Wurde auf dieses Anliegen eingetreten? Wenn nein, ist der Gemeindrat bereit, die Beschwerde aufrechtzuerhalten?
2. Die Verkehrsführung beim Ökihof wird direkt beeinträchtigt. Wie setzt sich Horw dafür ein, dass das
„Gesamtverkehrsnetz mit dem Kreisel Schlund und der Ringstrasse […] funktioniert“?
3. In der Beantwortung vom 28.8.09 schreiben Sie: „Wir haben, da der Bezug zu den ESP-Festsetzungen fehlt, zum
Gestaltungsplan Schlund Ost Einsprache erhoben mit dem Antrag, dass grundeigentümerverbindliche Vorschriften, welche
eine Verkehrsüberlastung verhindern können, festzusetzen sind. Wir sind auch im Rahmen der aufliegenden Teilrevision
der Ortsplanung Kriens mit demselben Anliegen mittels einer Einsprache beim Gemeinderat Kriens vorstellig geworden“.
Wurden diese Ziele erreicht? Wenn nein, was gedenkt der GR weiter zu unternehmen?
4. Welche der folgenden Punkte Ihrer Einsprache sind erledigt und welche nicht?
4.1 Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons bestimmt, wie die ausreichende Abstimmung der
notwendigen Massnahmen, insbesondere bezüglich der Auswirkungen des Verkehrs, zu erfolgen hat.
4.2 Die Gesuchsteller haben nachzuweisen, inwieweit mit dem Gestaltungsplan die "Fachmarktvorgaben" eingehalten
werden.
4.3 Die Gesuchsteller haben nachzuweisen, dass das vom Fachmarkt erzeugte Verkehrsaufkommen mit den
Gesamtkapazitäten gemäss Richtplan Entwicklungsschwerpunkt Eichhof – Schlund – Bahnhof Horw vom
2. Dezember 2003 in Übereinstimmung steht.
4.4 Im Gestaltungsplan entlang dem Steinibach ist ein Gewässerraum auszuscheiden.
4.5 Die Ergänzungen und Nachweise sind uns nochmals zur Vernehmlassung zuzustellen.
4.6 Der Gestaltungsplan ist nicht zu genehmigen, bis dazu unsere Zustimmung und unsere Zufahrtsbewilligung zur
Technikumstrasse vorliegen.
5. In der öffentlichen Vorstellung der Auflage des Projektes Südbahnhof wurden die Übergänge des Bebauungsplangebietes
an die angrenzenden Quartiere vorgestellt. Beim Übergang zum Gebiet Pilatusmarkt konnte keine städtebauliche Idee
vermittelt werden, hier besteht eine Problemzone (offene Ansicht an das 7 geschossiges Parkhaus). Wie wird das Potential
eines allfälligen Bauobjektes zur Verbesserung der bestehenden Situation ausgeschöpft?
Was gedenkt der GR zu unternehmen, um hier nicht die Kontrolle gänzlich zu verlieren und eine Lösung zur Verbesserung
der bestehenden Situation zu erwirken?
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