L20

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Statuten

Die L2O ist ein Verein, mit richtigen Statuten und so.... Hier ein Auszug:

 

NAME UND SITZ DES VEREINS

Die L2O (ursprünglicher Name: Linie 20) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ZGB mit Sitz in Horw.

ZWECK UND ZIELSETZUNG

L2O ist eine politische Gruppierung, die in kritischer Betrachtungsweise Meinungsbildung betreibt und aktiv am politischen Geschehen teilnimmt. Die L2O hält sich dabei an die demokratischen Grundregeln. Ihre politischen Inhalte und Postulate sind in einem Grundsatzpapier festgelegt. 

MITGLIEDER

Der Verein steht jeder natürlichen Person offen, welche die grundsätzlichen politischen und kulturellen Ideen unterstützt. Ein- und Austritt ist jederzeitmöglich. Ausschluss eines Mitgliedes ist durch den Beschluss einer MVV möglich.

ORGANE

a) Mitgliedervollversammlung

b) Kerngruppe

c) Kassiererin oder Kassierer

d) Rechnungsrevisorin oder Rechnungsrevisor

ZUSAMMENARBEIT MIT NICHT L2O-MITGLIEDERN

L2O VertreterInnen in politischen Gremien und Fachgremien müssen nicht L2O Mitglieder sein. Von diesen VertreterInnen wird jedoch erwartet, dass sie regelmässig an den von der Kerngruppe organisierten Sitzungen zum Informationsaustausch teilnehmen. Nicht davon betroffen sind die Urnenbüromitglieder. Gönnerbeiträge von Nicht L2O Mitgliedern werden sehr geschätzt. Für weitere oder abweichende Regelungen ist die Kerngruppe zuständig. 

FINANZEN

a) Mitgliederbeiträge Richtwert Fr. 100.-, Mindestens Fr. 30.-

b) Gönnerbeiträge

c) Erlöse aus Sammlungen und Aktionen

d) Beiträge von Sitzungs- und Kommissionsgeldern. Empfehlung: 30%.    

    Der Beitrag ist freiwillig.