Medienmitteilung vom 2. April 2008
Die L2O unterstützt die Initiative
Bei der Erneuerung der Kantonsstrasse wurden die Fussgängerstreifen aufgehoben und niveaugleiche, undeutliche Übergänge zwischen Fahr- und Gehbereich geschaffen. Das erfordert eine starke Rücksichtnahme des Fahrverkehrs gegenüber den Fussgängerinnen und Fussgängern und bedingt eigentlich die Signalisation einer Begegnungszone.Bei der Erneuerung der Kantonsstrasse wurden die Fussgängerstreifen aufgehoben und niveaugleiche, undeutliche Übergänge zwischen Fahr- und Gehbereich geschaffen. Das erfordert eine starke Rücksichtnahme des Fahrverkehrs gegenüber den Fussgängerinnen und Fussgängern und bedingt eigentlich die Signalisation einer Begegnungszone.
Mit der Beschlussfassung zur Neugestaltung verlangte der Einwohnerrat im Oktober 2003 jedoch Tempo 30, was Vortritt für den Fahrverkehr bedeutet. Tempo 30 wird leider nur bedingt eingehalten und es sind bereits Unfälle mit Kindern passiert.
Ziele noch nicht erreicht
Das eine Ziel der Umgestaltung, ein tolerantes Nebeneinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden, konnte bis jetzt leider nicht erreicht werden. Vor allem Kinder und betagte Fussgängerinnen und Fussgänger sind verunsichert. Sie wissen nicht, wo und wann sie die Strasse überqueren sollen und dürfen. Die teilweise in der Mitte der Strasse parkierten Autos verschärfen diese gefährliche Situation zusätzlich.
„Besorgte Eltern Horw“ reichten deshalb im Sommer 2007 eine Petition mit zahlreichen Unterschriften ein. Sie fordern mehr Sicherheit für ihre Kinder auf dem Schulweg, der über die Kantonsstrasse führt. Die versprochenen Verbesserungen wie „Verkehrsberuhigung“, „Fussgängerfreundlichkeit“ und „Sicherheit“ sehen sie in keiner Art und Weise umgesetzt.
Auch die Verkehrsbetriebe Luzern (vbl) schätzen die Situation als gefährlich ein. Der vbl-Bericht „Neuralgische Punkte im Luzerner Busnetz“ vom Sommer 2007 erwähnt zur Horwer Kantonsstrasse: „Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist eindeutig zu hoch“.
Ob das zweite Ziel, eine Reduktion des Verkehrs auf die Hälfte, mit der heutigen Tempo 30- Signalisation erreicht wurde ist zumindest fraglich. Hier würde eine Verkehrszählung mit Auswertung nach Verkehrsart genauere Aufschlüsse bieten.
Zusammen mit Interessierten Horwerinnen und Horwern startet die L20 anfangs April eine Volksinitiative und sammelt Unterschriften für eine Kantonsstrasse als Begegnungszone zwischen Kreisel Wegscheide und Kreisel Merkur.
Der Initiativtext lautet wie folgt:
„Gestützt auf Art. 11 – 15 der Gemeindeordnung von Horw vom 25. November 2007 verlangen wir vom Gemeinderat, dass er bei der zuständigen kantonalen Dienststelle die Signalisation „Begegnungszone“ für die Kantonsstrasse Abschnitt Wegscheide- Merkur beantragt.“
Mit Ihrer Unterschrift tragen auch Sie zu mehr Verkehrssicherheit im Horwer Zentrum und freuen Sie sich auf eine tolerante Koexistenz aller VerkehrsteilnehmerInnen.
| < Zurück | Weiter > |
|---|



