Ein Plakat mit zugeklebtem Mund und «Zensur» im Begleittext möchte uns weismachen, die erweiterte Anti-Rassismus-Strafnorm verbiete uns das Reden. Das Gegenteil ist der Fall: Das Gesetz unterscheidet die freie Rede von Hassreden, die offene Diskussion anstelle niederträchtiger Totschlag-Argumente.
Ältere unter uns können sich noch an Zensur erinnern, als eine obrigkeitliche Zensurkommission systematisch vorschrieb, welche Filme erwachsene Menschen sehen durften. Im Kanton Luzern verbot sie bis 1971 wöchentlich politisch, religiös und künstlerisch engagierte Filme wegen «Gefährdung der Sittlichkeit». Hingegen verlangt das «Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung» im Prinzip nur eines: Respekt. Dafür gehört am 9. Februar ein selbstverständliches «Ja» in die Urne.
Martin Eberli, Horw
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