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Blickpunkt August 2024

Neubau Schulhaus Allmend 

In der Junisitzung wurde der Neubau des Schulhauses Allmend im Einwohnerrat beraten. Die L20-Fraktion hatte zuvor bereits mehrfach auf Nachlässigkeiten und Fehlentscheide im Planungsprozess hingewiesen, die unter anderem für die Kostensteigerung mitverantwortlich sind, welche das Projekt in den vergangenen Jahren durchlaufen hat. Im Einwohnerrat war die Bereitschaft jeweils nicht vorhanden, unsere Kritik zu den Planungskrediten ernsthaft zu diskutieren. Heute halten wir es entschieden zu spät, das Projekt nochmals umzukrempeln. Es wurde ein Weg eingeschlagen und bereits viel investiert für ein Projekt, das in vieler Hinsicht überzeugt. Daher plädierten wir in der Junisitzung klar dafür, diesen Weg bis ans Ziel zu gehen. Dass die Fraktionen von Mitte/GLP und FDP erst jetzt die hohen Kosten kritisierten und gar einen Rückweisungsantrag stellten, ist nicht nachvollziehbar. Der Rückweisungsantrag wurde glücklicherweise abgelehnt und dem Neubau des Schulhauses zugestimmt. Auf Antrag der FDP-Fraktion wurde der Sonderkredit von 34,4 Millionen Franken auf 32 Millionen Franken gekürzt, wobei damit auch die Umgebung in der Höhe von 1,8 Millionen zu finanzieren ist, die der Gemeinderat im Antrag nicht berücksichtigt hatte. Die L20-Fraktion ist klar der Meinung, dass sich Horw mitten im Zentrum einen Qualitäts- und keinen Sparbau leisten soll. Dass jetzt Abstriche gemacht werden, um zu sparen, ist widersinnig und wird sich – wie schon in der Vergangenheit – früher oder später rächen. 

 

 

Dienstverhältnis und Besoldung des Gemeinderates 

Ebenfalls in der Junisitzung diskutierte der Einwohnerrat das Dienstverhältnis und die Besoldung des Gemeinderates. Die L20-Fraktion anerkennt klar, dass die bisherigen Pensen nicht mehr ausreichen, um den effektiven Aufwand der Gemeinderatsmitglieder zu decken. Jedoch sehen wir nicht ein, weshalb die Pensen nicht gleichmässig auf die Gemeinderatsmitglieder verteilt sein sollen. Der Gemeinderat ist eine Kollegialbehörde, deren Mitglieder gleichgestellt sind. Die Aufgaben in der Gemeindeverwaltung sind hinsichtlich Grösse, Komplexität, Abhängigkeiten, Verbindungen, Form und Führungsaufwand vielseitig genug, als dass sich die Arbeitsbelastung gleichmässig aufteilen liesse. Unser entsprechend formulierter Antrag fand im Rat kein Gehör, sodass der Gemeinderat weiterhin nicht vor unkollegialen Zwängen an der ersten konstituierenden Sitzung geschützt ist. 


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