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Blickpunkt Januar 2023

Kantonale Steuergesetzrevision

Im November 2022 kommunizierte der Luzerner Regierungsrat seine Pläne für die Änderung des Steuergesetzes auf das Jahr 2025. Ziel dieser Teilrevision sei es, natürliche Personen mit tiefen Einkommen und Familien zu entlasten, «Ferner soll die Attraktivität des Kantons Luzern für juristische Personen durch geeignete Massnahmen gestärkt werden», so aus der Botschaft der Regierung zitiert. Es fällt schnell auf, dass der Grossteil der Steuererleichterungen Unternehmen und vermögenden Personen zugutekommen wird.

Hintergrund der Teilrevision des Steuergesetzes ist der von der OECD angeordnete Mindeststeuersatz von 15% für international tätige Firmen. Da sich der Kanton Luzern mit seiner Tiefsteuerstrategie in einem unschönen Steuerwettbewerb befindet, setzt ihn dies unter Druck. Die Antwort ist also: Noch mehr Steuern senken. Die Regierung nimmt damit Steuerausfälle von 117 Mio. CHF jährlich für die Gemeinden in Kauf. Entlastet werden sie maximal mit einem Betrag von läppischen 20 Mio. CHF, den Rest müssen sie selbst berappen. In einer Interpellation fragt L20-Einwohnerrat Jonas Heeb beim Gemeinderat nach, was diese Revision für die Gemeinde Horw und ihre Finanz- und Investitionsplanung bedeuten würde und wie er zu dieser Änderung steht.


AFR18 – Urteil des Kantonsgerichts zum Finanzausgleich 2020

Das Kantonsgericht Luzern hat in seinem Urteil vom 5. Oktober 2022 die Beschwerde der Stadt Luzern und der Gemeinden Dierikon, Eich, Meggen und Schenkon gegen die Finanzausgleichsverfügung des Regierungsrats gutgeheissen. Demnach war die Festlegung der Finanzausgleichsbeträge 2020 unrechtmässig, da sie auf einem zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftigen Gesetz berechnet wurden. Die Stadt Luzern rechnet nun mit einer nachträglichen Zahlung des Kantons im Umfang von mehreren Millionen Franken. Die Gemeinde Horw hat seinerzeit auf eine Beschwerde verzichtet. Für sie wie für alle anderen Gemeinden, die keine Beschwerde erhoben hatten, gilt unverändert die neue (falsche) Berechnung.

Der Einwohnerrat Horw hat an seiner Sitzung vom 21. November 2019 den Gemeinderat beauftragt, beim Kanton über alle möglichen Kanäle Einfluss zu nehmen, damit sich die bekannten Fehlentwicklungen der AFR 18 nicht weiterhin inadäquat zu Lasten der Gemeinde auswirken.

L20-Einwohnerrat Frank Matter möchte in einer Interpellation wissen, aus welchen Gründen der Gemeinderat entschieden hat, auf eine Beschwerde gegen die Verfügung des Finanzausgleichs 2020 zu verzichten.



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