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Blickpunkt Oktober 2024

Autorenbild: L20L20

Bushaltestelle Waldegg

Die Antwort des Gemeinderats auf die Interpellation der L20 zur Barrierefreiheit der Bushaltestelle Waldegg ist zufriedenstellend ausgefallen, insbesondere bezüglich der durchgeführten Prüfungen von Lösungsvarianten, um den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) nachzukommen. Allerdings wünschten wir uns in dieser Sache mehr Engagement seitens der Gemeinde für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen. Denn trotz der bereits vorhandenen Überbrückungs- und Ersatzmassnahmen bleibt der Zugang zur Bushaltestelle Waldegg für mobilitätseingeschränkte Personen eine Herausforderung. Ursprünglich hatte sich der Gemeinderat entschieden, bis auf Weiteres auf bauliche Anpassungen zu verzichten. Dieser Entscheid geht an den Bedürfnissen einer wichtigen Bevölkerungsgruppe vorbei und steht im Widerspruch zu den Zielen, die im Leitbild der Gemeinde Horw verankert sind.


Wir erwarten, dass weiterhin an einer angemessenen Lösung gearbeitet wird, die auch langfristig eine behindertengerechte Infrastruktur an dieser so wichtigen Bushaltestelle sicherstellt. Dazu sind zwingend die zuständigen Stellen mit einzubeziehen. Vorrangiges Ziel muss dabei die Gestaltung einer öffentlichen Verkehrsanlage sein, die konform mit dem BehiG ist und dadurch die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben gewährleistet. So setzt die Gemeinde Horw auch ihren Anspruch um, eine inklusive und barrierefreie Gemeinde für alle Menschen zu sein.


Preisgünstiger Wohnraum

Seit 2019 hat Horw ein Reglement für preisgünstigen Wohnraum. Unterdessen ist die Gemeinde um über 1000 zusätzliche Wohnungen gewachsen (Quelle: LUSTAT). Von den knapp 8000 Wohnungen in der Gemeinde standen am Stichtag dieses Jahres 24 leer (0,3 Prozent). Die Schlagzeilen rund um die Bautätigkeit in Horw deuten allerdings nicht darauf hin, dass der geschaffene Wohnraum wirklich preisgünstig ist. Angesichts der dringlichen Lage auf dem Wohnungsmarkt will die L20 in einer Interpellation wissen, wie und ob das Reglement gewirkt hat, welche Massnahmen ergriffen worden sind und ob man den eigenen Zielsetzungen nachgekommen ist. Sollten sich diese Punkte als unzureichend herausstellen, braucht es eine Überarbeitung der Wohnraumpolitik und neue Massnahmen. Denn das Wohnen ist ein Grundrecht, und neuer Wohnraum soll den Menschen und nicht den Profi ten dienen.

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