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Volksabstimmung vom 18. Juni 2023

Am 18. Juni befindet die Horwer Stimmbevölkerung über zwei Abstimmungsvorlagen. Zum einen wird die Gemeindeordnung teilrevidiert. Dabei geht es vor allem um die Neuorganisation der Bildungskommission, die in eine einwohnerrätliche Kommission integriert wird. Zudem wurden bei dieser Gelegenheit weiter, kleine Änderungen vorgenommen. Dabei handelt es sich um weniger relevante Sachen wie Anpassungen von Begrifflichkeiten. Da eine Änderung der Gemeindeordnung immer dem obligatorischen Referendum untersteht, kommt diese Änderung vors Volk.

Weiter stimmen wird über die Teiländerung des Zonenplanung sowie das Bau- und Zonenreglement ab. Hierbei werden die raumplanerischen Voraussetzungen für den Bau des Campus Horw geschaffen. Dieser ist zwar ein Projekt des Kantons, da er aber auf Horwer Boden gebaut wird, ist die Gemeinde für die entsprechenden planerischen Voraussetzungen zuständig. Eine Änderung des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements untersteht ebenfalls dem obligatorischen Referendum.

Die L20 empfiehlt beide Vorlagen zur Annahme.


Teilrevision Gemeindeordnung

"Die L20-Fraktion ist mit dem vorgeschlagenen Grundlagendokument einverstanden und befürwortet die GO-Teilrevision. Für die L20 ist es wichtig, dass der Einwohnerrat respektive die neue BGSK ihren Auftrag auch in der beratenden Funktion vollumfänglich wahrnehmen kann."


Die L20 empfiehlt ein JA.


Umzonung Campus - Teiländerung Zonenplanung A sowie Bau- und Zonenreglement

"Auch die L20-Fraktion weist auf die Grösse und Bedeutung des Bauvorhabens für die Entwicklung von Horw hin. Es entfällt ein grosser siedlungsinterner Grünraum, und das Gebiet wird künftig durch erhebliche Bauvolumen geprägt. Sorgfältige Gestaltung und Begleitung durch eine Fachkommission sind deshalb besonders wichtig. Weiter weist die L20-Frakton darauf hin, dass die Dachlandschaft für das betroffene Quartier wesentlich ist und nicht zu einem technischen Abstellplatz verkommen darf. Zudem fordert sie eine stärkere Limitierung des motorisierten Individualverkehrs und eine starke Förderung des öffentlichen sowie des Veloverkehrs. Es wird begrüsst, dass der Hochschulstandort gestärkt wird, was das wirtschaftliche und soziale Leben von Horw bereichert. Die L20-Fraktion stellt verschiedene Anträge zu den Sonderbauvorschriften zum Bebauungsplan Campus Horw, mit denen sie die Mitsprache des Einwohnerrats stärken möchte. Zum Beispiel dass der SNBS-Standard Platin (höchster möglicher Standard) anzustreben sei. Die L20-Fraktion stimmt der Teiländerung des Zonenplans A sowie des Bau- und Zonenreglements zu."


Die L20 empfiehlt ein JA.


Weitere Informationen zu den Abstimmungen findet ihr hier.

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